Die Abkürzung RIS steht für Rechtinformationssystem des Bundes. Es handelt sich dabei um eine im Internet frei zugängliche, kostenlose Datenbank, die eine Dokumentation des österreichischen Rechts und der Rechtsprechung enthält. Das Angebot richtet sich einerseits an Fachanwender:innen, etwa in der Gesetzgebung, Verwaltung oder bei Gerichten, andererseits soll es Bürger:innen den Zugang zum Recht erleichtern.

Das RIS enthält im Wesentlichen Bundes- und Landesgesetze bzw. -gesetzblätter, Entscheidungen von Gerichten und ausgewählten Behörden sowie diverse Kundmachungen und Erlässe. Zeitschriften, Bücher und Kommentare zu Gesetzen findet man hingegen nur in zahlungspflichtigen Rechtsdatenbanken wie der RDB Rechtsdatenbank, in Lexis 360 oder Linde Digital.

 

Wie sucht man richtig?

Wie für jede Suchabfrage gilt auch für das RIS: Je genauer eine Abfrage definiert ist, umso treffsicherer sind die Ergebnisse. Grundsätzlich kann das Suchfeld wie z.B. bei einer Google-Suche verwendet werden. Dabei sind die folgenden gängigen Suchoperatoren einsetzbar:

  • und bzw. Leerzeichen (= und)
  • oder (= alternative Suche)
  • nicht (= ausschließende Suche)
  • * (= Platzhalter)
  • ,…‘ oder „…“ (= Phrasensuche, d.h. exakter Wortlaut).

Wenn man mehrere Operatoren in einer Abfrage verwendet, sind Klammern zu setzen. Sucht man etwa nach (“Ruf zur Ordnung” oder “Ruf zur Sache”) und Geschäftsordnung* werden alle Geschäftsordnungsbestimmungen angezeigt, die einen „Ruf zur Ordnung“ oder „Ruf zur Sache“ beinhalten.

In den folgenden Absätzen werden ein paar Besonderheiten für die Arbeit mit dem RIS dargestellt: Link

RIS (Link)


22.07.2023