Das Sterbeverfügungsgesetz gilt seit 1.1.2022 in Österreich und regelt, unter welchen Voraussetzungen eine sterbewillige Person Zugang zu einem tödlichen Mittel erhält und dabei auch eine Unterstützung beiziehen kann. Ein Verein und vier Personen, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, halten das Sterbeverfügungsgesetz sowie das 2022 geänderte Strafgesetzbuch betreffend „Mitwirkung an der Selbsttötung“ für verfassungswidrig und haben daher beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Aufhebung mehrerer Bestimmungen beantragt.
Der VfGH berät über diesen Antrag in einer öffentlichen Verhandlung am 19.9.2024. Eine Teilnahme an dieser Verhandlung nach einer Anmeldung ist möglich. Das Ergebnis wird mit Spannung erwartet!
Quelle:
Aussendung VfGH vom 30.8.2024 (Link)
31.08.2024