Das aktuelle Sterbeverfügungsgesetz und auch das Strafdelikt der Tötung auf Verlangen (§ 77 Strafgesetzbuch) sind derzeit Gegenstand von Beratungen beim Verfassungsgerichtshof. Die Antragsteller möchten weitere Liberalisierungen erkämpfen und haben sich an das Höchstgericht gewandt. Im September verhandelte der VfGH dazu öffentlich. Nun wird die Beratung im Dezember fortgesetzt. Es ist wohl mit einer zeitnahen Entscheidung zu rechnen.
Quelle:
Öst. Verfassungsgerichtshof (Link)
Berichterstattung über Dezember-Session (Link)
27.11.2024