Das Unterbringungsgesetz (UbG) regelt, unter welchen Voraussetzungen psychisch kranke Personen auch unfreiwillig auf eine Psychiatrie gebracht werden können. Dies zum Thema der Gefahrenabwehr. Im neu überarbeiteten UbG, das seit 1. Juli 2023 gilt, hat sich der potentielle Kreis der „einweisenden Ärzte“ erweitert. 
 
Das Gesundheitsministerium hat nun eine Verordnung über die fachlichen Voraussetzungen für eine Ermächtigung zur Durchführung der Untersuchungen gemäß § 8 Abs. 1 UbG und deren Entziehung veröffentlicht. Der Verordnungsentwurf ist nun in öffentlicher Begutachtung bis 2. November 2023.
 
» Unterlagen für Entwurf zur Verordnung
 
Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (Link)

09.10.2023