Frau Katja Gelinsky von der deutsche Konrad-Adenauer-Stiftung hat im Mai 2020 zwei Publikationen erarbeitet, in welchen das Thema eines Triage-Gesetzes diskutiert wird. Die Frage ist, ob es klare Rechtsgrundlagen braucht, die vorgeben, wer bei Verknappung medizinischer Ressourcen prioritär zu behandeln ist. Zudem wird diskutiert, was der Gesetzgeber tun kann (oder muss), um Orientierung zu geben? Lesen Sie rein und holen Sie sich Denkanstöße. Die Überlegungen sind auch für Österreich relevant.        

Im Teil 1 beschäftigt Sie sich mit der Zuteilung von Überlebenschancen bei unzureichenden medizinischen Ressourcen. Sie analysierte – nach Beiziehung nahmhafter deutscher Jurist*innen – die deutsche Rechtsordnung zum Thema Triage. Im Beitrag geht Sie der Frage nach, ob der Gesetzgeber gefordert ist, zum Schutz von Patienten aktiv zu werden, deren Leben und Gesundheit akut bedroht sind, weil die medizinischen Kapazitäten nicht ausreichen? Bedarf es also rechtlicher Vorgaben und Kriterien für Notsituationen, in denen Ärzte gezwungen sind, Überlebenschancen und Sterberisiken zuzuteilen? Oder würde die Gestaltungsfähigkeit des Gesetzgebers damit überfordert?

Im Teil 2 geht Sie der Frage nach, was genau so ein Triage-Gesetz (überhaupt) regeln könnte.

Beitrag Teil 1 in Vollversion

Beitrag Teil 2 in Vollversion

Quelle:
Deutsche Konrad-Adenauer-Stifung e.V. (Link)


28.12.2021