Die Öst. Gesellschaft für Ethik und Recht in der Notfallmedizin (ÖGERN) hat kürzlich eine Stellungnahme zur Frage ausgearbeitet, ob es bei der schriftlichen Freigabe von Medikamenten im Rahmen der Arzneimittelliste 2 auch erlaubt ist, diese einem eingeschränkten Kreis von Sanitäter*innen vorzubehalten. Lesen Sie rein.

Link zur Stellungnahme vom 20.5.2020

 

Quelle:
Öst. Gesellschaft für Ethik und Recht in der Notfall- und Katastrophenmedizin (ÖGERN; Link)

 


21.05.2020