Der österreichische Nationalrat hat am 24. Februar 2022 das Hospiz‐ und Palliativfondsgesetz (HosPalFG) beschlossen. Mit diesem Bundesgesetz werden durch die Gewährung von Zweckzuschüssen an die Länder der österreichweite bedarfsgerechte und flächendeckende Auf‐ und Ausbau sowie die Sicherung des laufenden Betriebs für acht vom HosPalFG umfasste spezialisierte Hospiz‐ und Palliativangebote (sechs Angebote für Erwachsene sowie zwei HOS/PAL‐Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene) unterstützt.
Die Gesundheit Österreich Gmbh (GÖG) wurde vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit der fortlaufenden Unterstützung bei der Umsetzung der Inhalte des HosPalFG beauftragt, die seit 2022 folgende Arbeiten umfasste:
- Erarbeiten von Qualitätskriterien (gemäß § 6 HosPalFG),
- Festlegung des Auf‐ und Ausbaus der acht vom HosPalFG umfassten spezialisierten Hospiz‐ und Palliativangebote (gemäß § 7 HosPalFG),
- Arbeiten zum Themenbereich Tarife (gemäß § 8 HosPalFG),
- Konzeption der Planungsunterlage (gemäß § 9 HosPalFG),
- Erarbeiten der Datenparameter für die Hospiz‐ und Palliativdatenbank sowie die Programmierung und der Betrieb derselben (gemäß § 10 HosPalFG).
Entsprechend der einvernehmlichen Festlegung der Vereinbarungspartner Bund, Länder und Sozialversicherung im Beschlussgremium im Dezember 2023 steht nun fest, dass die im Dezember 2022 beschlossenen Qualitätskriterien (gemäß § 6 HosPalFG) nunmehr auf der Website der GÖG veröffentlicht sind. Die Qualitätskriterien werden in zwei Dateien veröffentlicht:
- Qualitätskriterien für die HOS/PAL-Angebote im Erwachsenenbereich (Mobiles Palliativteam, Hospizteam, Palliativkonsiliardienst, Tageshospiz, Stationäres Hospiz)
- Qualitätskriterien für die HOS/PAL-Angebote im Bereich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Mobiles Kinder-Palliativteam, Kinder-Hospizteam, Stationäres Kinder-Hospiz)
In den beiden Dateien ist die Struktur der dargestellten Inhalte ident.
28.03.2024