Seit 1. 1. 2022 gilt in Österreich das Sterbeverfügungsgesetz. Es regelt, unter welchen Umständen Sterbewillige ein letales Präparat bei Apotheken beziehen dürfen und wie Unterstützern Straffreiheit zugesichert werden kann. Im Rahmen der Errichtung einer Sterbeverfügung sind auch Ärzt:innen auf freiwilliger Basis begutachtend tätig. Dabei haben sie einiges zu beachten. Details sind in der aktuellen Publikation von Michael Halmich zusammengefasst.

Beitrag in „Das ärztliche Gutachten“ – Fachzeitschrift MANZ (Juli 2022)


14.07.2022