In der Parlamentssitzung vom 6. Juli 2023 wurden im Rahmen der laufenden Pflegereform wieder diverse Gesetze angepasst, so etwa:
- Befugniserweiterung beim Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (für DGKP, PFA und PA)
- Vereinfachungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen
- Erleichterung beim Zugang von Weiterbildungsmaßnahmen
- Zivildiener dürfen zukünftig eine Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV) vornehmen, wenn sie das Ausbildungsmodul absolviert haben.
- 24h-Betreuer:innen dürfen auch in „Pensionist:innen-WG´s“ tätig werden (Verwandtschaftsverhältnis der Personen dann nicht mehr nötig)
=> Übersicht dazu in der Parlamentskorrespondenz vom 6.7.2023
=> Übersicht GuKG-Novelle 2023
=> Übersicht zur Pflegereform 2022-2024
07.07.2023