In der Parlamentssitzung vom 6. Juli 2023 wurden im Rahmen der laufenden Pflegereform wieder diverse Gesetze angepasst, so etwa:

  • Befugniserweiterung beim Gesundheits- und Krankenpflegepersonal (für DGKP, PFA und PA)
  • Vereinfachungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen
  • Erleichterung beim Zugang von Weiterbildungsmaßnahmen
  • Zivildiener dürfen zukünftig eine Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV) vornehmen, wenn sie das Ausbildungsmodul absolviert haben.
  • 24h-Betreuer:innen dürfen auch in „Pensionist:innen-WG´s“ tätig werden  (Verwandtschaftsverhältnis der Personen dann nicht mehr nötig)

=> Übersicht dazu in der Parlamentskorrespondenz vom 6.7.2023

=> Übersicht GuKG-Novelle 2023

=> Übersicht zur Pflegereform 2022-2024 


07.07.2023