Laut einer Pressemitteilung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 2. August 2021 war die Isolation einer Heimbewohnerin trotz negativem SARS-COV-2-Testbefund eine unzulässige Freiheitsbeschränkung.
Wird nämlich bei einer Bewohnerin durch das unmissverständliche Vermitteln, dass sie „jedenfalls“ für zehn Tage im Zimmer bleiben muss, der Eindruck erweckt, dass sie sich dieser Vorgabe nicht entziehen kann und bei Zuwiderhandeln mit physischem Zwang rechnen muss, liegt darin eine Freiheitsbeschränkung. Sie war zudem unzulässig, weil von der Bewohnerin keine Gefahr ausging. 

OGH 23.6.2021, 7 Ob 59/21h

» Pressemitteilung des OGH

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Quelle:
Oberster Gerichtshof (Link)
Rechtsinformationssystem des Bundes (Link)


05.08.2021