Kürzlich hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Arbeitsrechtssache zu entscheiden, in der es auch um die Rolle von Ärzt:innen und Pflegepersonen (hier: DGKP) beim Medikationsmanagement ging. Die Conclusio: “Eine einmalige Nachlässigkeit der in der Klinik der Beklagten angestellten Ärztin in der konkreten Notsituation eines anaphylaktischen Schockgeschehens war nicht so schwerwiegend, dass der Beklagten die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar war.”

Die Entscheidung im Detail: Link
OGH vom 28.8.2022, 9 ObA 75/22b

Quelle:
Oberster Gerichtshof (Link)


03.10.2022