Bereits 2017 hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Abgrenzung zwischen Medizinprodukt und Arzneimittel vorgenommen. Die Kernaussage: Ein Produkt kann nicht zugleich Arzneimittel und Medizinprodukt sein. Bei der Abgrenzung ist auf die hauptsächliche Wirkung abzustellen.

Details zur Abgrenzung können hier nachgelesen werden: Link

Quelle:
Oberster Gerichtshof (Link)


02.02.2025