Das Öst. Zentrale Vertretungsverzeichnis, kurz ÖZVV, ist ein elektronisch geführtes Register, in das alle Vertretungsformen verpflichtend einzutragen sind. Es ist auf Grundlage des Erwachsenenschutzgesetzes eingeführt worden. Verwaltet wird es durch die Öst. Notariatskammer. Die gewählte und die gesetzliche Erwachsenenvertretung beispielsweise entsteht erst mit der Eintragung in dieses Register. 

Aufgrund einer Gesetzesänderung mit 1. Juli 2023 dürfen Psychiatrien in Zukunft Einsicht in das Register nehmen. Die Öst. Notariatskammer hat auf Anfrage den Krankenanstalt für Psychiatrie bzw. für Kinder- und Jugendpsychiatrie Einsicht in das Verzeichnis zu gewähren. Geregelt ist dies im § 140h Absatz 8 Notariatsordnung.


10.06.2023