Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht entscheidungsfähig ist. Dies regelt das Patientenverfügungs-Gesetz seit 2006. Die Patientenanwaltschaften unterstützen beim Errichten einer Patientenverfügung.

Die Öst. Gesellschaft für Neurologie hat auf ihrer Website Vorlagen für Patientenverfügungen bei neurologischen Erkrankungen veröffentlicht. Speziell neurologisch schwer Erkrankte nutzen das Instrument der Vorsorge vermehrt. 

» Vorlage der ÖGN

Quelle:
Öst. Gesellschaft für Neurologie (Link)


21.04.2024