Mit 1. Juli 2023 tritt ein überarbeitetes Unterbringungsgesetz (UbG) in Kraft. Mit diesem Gesetz werden psychisch kranke Personen geschützt, die zur Abwehr von Lebens- / Gesundheitsgefahren in Psychiatrien in einem geschlossenen Bereich angehalten oder sonst Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit unterworfen werden. 

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UbG, Fassung vom 01.07.2023

“UbG neu” im Bundesgesetzblatt

Gesetzesmaterialien zum “UbG neu”

Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (Link)
Gesetzeshistorie zur UbG-Novelle 2022 (Link)


18.05.2023