Um den Fachkräftemangel in der Pflege zu decken, bemühen sich Gesundheitseinrichtungen und Trägerorganisationen, Personal aus Drittstaaten zu rekrutieren. Damit wächst auch die Zahl der Nostrifikationsansuchen.

Die Zuständigkeit für Nostrifikationen ist in Österreich unterschiedlich geregelt. Während die Länder für die Nostrifikation von Ausbildungen von Pflegeassistent:innen und Pflegefachassistent:innen aus Drittstaaten zuständig sind, liegt die Nostrifikation von diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen bei den Fachhochschulen.

Die am vergangenen Wochenende veröffentlichte Website des Sozialministeriums nursinginaustria.at bietet eine Datenbank, die Mustergutachten für alle drei Pflegeberufe enthält. Dafür wurden 120 bestehende Nostrifikationsgutachten analysiert. Darüber hinaus entsteht ein Leitfaden, wie Ausbildungen aus den verschiedenen Ländern zu beurteilen sind.

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Quelle:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Link)


15.05.2024