Das Novellierungsvorhaben zielt drauf ab, Ärzten im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung die Möglichkeit zu geben, patientenunabhängig suchtgifthaltige Arzneimittel, die sie für den Berufsbedarf benötigen, zu verschreiben und von der Apotheke zu beziehen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass Ärzte jederzeit auf insbesondere schmerzlindernde Medikamente zurückgreifen können, unabhängig davon, ob sie ihre Tätigkeit im Rahmen einer Krankenanstalt ausüben oder über eine eigene Ordinationsstätte (Praxis) verfügen.

Die Begutachtung dieser Rechtsänderung läuft bis 25.10.2023. Danach ist mit einem Inkrafttreten der Verordnung zu rechnen.

» Link zur Novellierungsvorhaben

Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (Link)


10.10.2023