Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) haben auch Kompetenzen im Bereich Medizin. Die relevante Rechtsgrundlage dazu ist § 15 Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG). Doch eine Detailkompetenz wird in der Praxis bislang wenig genutzt, obwohl diese durchaus weitreichende Befugnisse mit sich bringt. Die DGKP-Kompetenz „Durchführung medizinisch-therapeutischer Interventionen nach SOP“ (§ 15 Abs 4 Z 20 GuKG) hat Michael Halmich in einer aktuellen Publikation genauer unter die Lupe genommen und deren Reichweite ausgelotet. Lesen Sie rein!

Beitrag in der ÖZPR – Fachzeitschrift MANZ (Juli 2022)


14.07.2022