Das Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz hat neue Regeln zur Unterbringung von Menschen gebracht, die unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung Taten begangen haben und für die Zukunft eine Gefährlichkeit besteht. Für Erwachsene gelten die neuen Regeln bereits seit 1. März 2023. Für Jugendliche und junge Erwachsene treten die Regeln erst mit 1. September in Kraft. Details kann man hier nachlesen: Link

Das Gesetz sieht auch Übergangsregeln für Leute vor, die bereits im Maßnahmenvollzug untergebracht sind, aber nach den neuen Regeln nicht mehr untergebracht werden dürfen. Und hier gibt es aktuell Diskussionen in Fachkreisen und der Politik, dass es zu spontanen Entlassungen kommt. Kritisiert werden die fehlenden Vorbereitungen.

» ORF Beitrag vom 26.4.2023

» Ö1 Morgenjournal vom 26.4.023


26.04.2023