Am Dienstag, den 25. Mai 2021 wurde ein Entwurf für die Neuregelung der Einweisungskriterien in den Maßnahmenvollzug vorgestellt. In  Zukunft soll die strafrechtliche Unterbringung von psychisch kranken Personen, die Straftaten begangen haben bzw. besonders gefährlich sind, in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erfolgen. Die konkrete Regelung und die Erläuterungen dazu sind bereits auf der Website des Parlaments abrufbar. Interessierte Bürger*innen und Institutionen können bis zum 6. Juli 2021 ihre Stellungnahme abgeben.

» Link zu den Gesetzesmaterialien / der Stellungnahme-Möglichkeit

Zudem wird parallel an einer Reform der Vollzugsbedingungen von aktuell im Maßnahmenvollzug befindlichen Personen gearbeitet. Laut der Justizministerin Alma Zadić ist zeitnah mit einer Veröffentlichung eines Entwurfes zur Verbesserung der Situation im Maßnahmenvollzug zu erwarten.

Quelle:
Öst. Parlament (Link)


26.05.2021