Das Aufgabengebiet für Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie psychotherapeutische Medizin wird durch eine Novelle der Ärzt:innenausbildungsordnung erweitert: Junge Erwachsene mit psychischen Erkrankungen können künftig auch nach ihrem 18. Geburtstag durch Kinder- und Jugendpsychiater und Kinderärzten bis zum 25. Geburtstag weiterbehandelt werden.
Quelle:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Link)
15.05.2024