In einem ORF-Bericht vom 28. März 2025 wird die Situation in einem Hospiz in Tirol beschrieben, in dem die Umsetzung eines Assistierten Suizids einer sterbewilligen Person verwehrt wurde. Die rechtliche Ansicht dazu:

  • Keine Einrichtung ist dazu verpflichtet, die Umsetzung einer Selbsttötung im Rahmen einer Sterbeverfügung zu unterstützen.
  • Eine Einrichtung darf aber das Recht eines Sterbewilligen, der sich eine externe Hilfe organisiert, nicht behindern oder die Umsetzung sonst verunmöglichen. Das ergibt sich aus dem Patientenrecht auf Selbstbestimmung.

=> ZIB 1 Beitrag vom 28. März 2025 

Quelle:
ORF ON (Link)
Sterbeverfügungsgesetz (Link)


28.03.2025