Seit sieben Jahren warten Pflegeberufsangehörige auf entsprechende Qualifikationsprofile und die dafür erforderliche Verordnung des Gesundheitsministeriums. Mit einer Novelle hat das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) bereits 2017 diesem erhöhten Anforderungs- und Qualifikationsbedarf Rechnung getragen und eine Spezialisierung für DGKP im Rahmen der Hospiz- und Palliativversorgung eingeführt (§ 22b GuKG). In den Erläuterungen zum Gesetz wird dazu festgehalten, dass die Ausbildung und Ausübung der neuen Spezialisierung erst „nach Erlassung von Durchführungsbestimmungen einschließlich Festlegung von Qualifikationsprofilen möglich sein werden“.
Auf die im Gesetz angekündigte Erlassung entsprechender Durchführungsbestimmungen „warten wir sieben Jahre später immer noch“, kritisiert Dr. Michael Halmich, Jurist und Ethikberater im Gesundheitswesen, als Rechtsbeistand in den Vorstand der Österreichischen Palliativgesellschaft (OPG) kooptiert: „Bis heute kann die gezielte Ausbildung für diese Spezialisierung nicht erfolgen, da neben den Durchführungsbestimmungen selbst auch die dafür notwendigen Qualifikationsprofile seitens des Gesundheitsministeriums fehlen.“
=> Zur OTS / APA Meldung vom 24.5.2024 (Link)
24.05.2024