Um eine unkomplizierte und vor allem sichere Stütze für unheilbar erkrankte Menschen und ihre An- und Zugehörigen aufzustellen, hat der Gesetzgeber mit 1.1.2022 das Hospiz- und Palliativfondsgesetz in Kraft gesetzt. Es zielt darauf ab, die Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung auf sichere Beine zu stellen und in eine Regelfinanzierung zu überführen. Nun ist schon über ein Jahr vergangen. Einige Parlamentarier:innen wollten wissen, was konkret das neue Gesetz bislang bewirkt hat und haben eine parlamentarische Anfrage gestellt. Nun ist die Anfragebeantwortung seitens des Ministeriums da.

Anfragebeantwortung als PDF

» Link zur Anfragebeantwortung

Quelle:
Öst. Parlament (Link)


01.05.2023