In der Plenarsitzung am 4. Juli 2024 wurden auch Änderungen in Bezug auf die Kompetenzen der Heimhilfe beschlossen. Diese Berufsgruppe wird etwa in Pflege- und Betreuungseinrichtungen als auch in mobilen Pflegediensten tätig. Ab 1.1.2025 kommt es zur Befugniserweiterung. Die Änderungen im Überblick:

  • Ausweitung der Befugnisse von Heimhelfer:innen (z.B. Assistenz beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Assistenz bei der Applikation von ärztlich verordneten Augen-, Nasen- und Ohrentropfen sowie Vitalzeichenkontrolle (Blutdruck, Puls, Temperatur) und Kontrolle des Blutzuckers))
  • Verschiebungen bei der Grundausbildung zwischen einzelnen Ausbildungsinhalten.

Quelle:
Öst. Parlament, Beschlusspunkt Sozialbetreuungsberufe / Heimhilfe (Link)


05.07.2024