Im Sinne des Prinzips „digital vor ambulant vor stationär“ soll vor allem der niedergelassene Bereich gestärkt werden, was unter anderem durch eine vereinfachte Gründung von Gruppenpraxen, Primärversorgungseinheiten und Ambulatorien und eine Ausweitung des Leistungsangebots auch zu Tagesrandzeiten und an Wochenenden erreicht werden soll. Außerdem ist geplant, die Gesundheitsberatung 1450 auszubauen, eine verpflichtende Diagnosecodierung im niedergelassenen Bereich einzuführen und Wahlärzt:innen zur Anbindung an das ELGA‑ und e‑card-System ab dem Jahr 2026 zu verpflichten. Bisherige Einspruchsmöglichkeiten der Ärztekammer – etwa gegen neue Kassenstellen oder Ambulatorien der Sozialversicherungsträger – sollen entfallen.
Basierend auf dem Finanzausgleich und den zentralen Art. 15a-Vereinbarungen im Gesundheitsbereich schlug die Regierung Änderungen in insgesamt 13 Rechtsmaterien vor, die zum Großteil ab 1.1.2024 in Kraft treten sollen. Die Sammelnovelle firmiert unter dem Titel „Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024“ (VUG) und umfasst rund 80 Seiten.
Quelle:
Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 (Link)
Parlamentskorrespondenz Nr. 1397 vom 13.12.2023 (Link)
14.12.2023