Mit 5. Juli 2024 wurde das Bundesgesetz über die Förderung von Gewaltambulanzen (Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz – GewaltAFG) in Kraft gesetzt. Gewaltambulanzen sollen zur Erkennung von Gewalt und zur Aufklärung gewalttätiger Übergriffe beitragen, eine qualitätsvolle Befundung und Unterstützung der von Gewalt betroffenen Personen sicherstellen und dem Schutz der von Gewalt betroffenen Personen vor weiteren gewaltsamen Übergriffen dienen. Spuren und andere Beweise sollen gesichert, aufbewahrt und möglichst so aufbereitet werden, dass sie in allfälligen Verfahren als Beweismittel verwertbar sind. Der Bund kann in Zukunft derartige Gewaltambulanzen fördern. Mit diesem Gesetz wurde die Grundlage hierfür geschaffen.
 
Gesetzestext
 
Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes, GewaltAFG (Link)

08.07.2024