Das 2. Erwachsenenschutzgesetz gilt als positives Beispiel zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Das wurde auch im Zuge der Staatenprüfung Österreichs zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hervorgehoben. Als das Erwachsenenschutzgesetz 2018 in Kraft trat, gab es in Österreich einen Höchststand von rund 52.700 Sachwalterschaften. Fünf Jahre später ist die Zahl der „gerichtlichen Erwachsenenvertretungen“, wie sie nun heißen, um 34 % auf knapp 35.000 gesunken.

„Parallel zum Rückgang der gerichtlichen steigt die Zahl der ‚gesetzlichen Erwachsenenvertretungen‘. Die Anzahl an Vertretungen, die ohne Mitsprache der betroffenen Person zustande gekommen sind, ist damit in Summe in den letzten fünf Jahren deutlich um fast 17 Prozent gestiegen“, gibt Martin Marlovits, stv. Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung bei VertretungsNetz zu bedenken.

In den letzten fünf Jahren wurden österreichweit ca. 26.500 gesetzliche Erwachsenenvertretungen registriert. Als „gesetzliche:r Erwachsenenvertreter:in“ können sich nächste Angehörige registrieren lassen, wenn Betroffene eine Erwachsenenvertretung nicht (mehr) wählen können, z.B. weil eine demenzielle Erkrankung schon zu weit fortgeschritten ist. Die vertretene Person hat zwar ein Widerspruchsrecht, muss der Vertretung aber nicht ausdrücklich zustimmen.  

Quelle und weitere Details:
VertretungsNetz (Link)


06.06.2024