In einer Presseaussendung vom 20.9.2022 wurde durch das Gesundheitsministerium verlautbart, dass die Etablierung eines/einer Fachärzt:in für Allgemein- und Familienmedizin beschlossen wurde. In der Aussendung heißt es: „Gesundheitsministerium, Bundesländer, Sozialversicherung und Ärztekammer haben die Rahmenbedingungen für die Schaffung eines Facharztes bzw. einer Fachärztin für Allgemein- und Familienmedizin einstimmig beschlossen. Sie wird künftig im Anschluss an das Medizinstudium fünf Jahre dauern, davon zwei Jahre in einer Lehrpraxis. Für Gesundheitsminister Johannes Rauch ist damit „der wichtigste Schritt zur Einführung erfolgt”. Die Schaffung einer eigenen Facharzt-/Fachärztin-Ausbildung gilt als wesentliche Maßnahme gegen den Hausärztemangel und zur Stärkung der Primärversorgung insgesamt.“

Und weiters: „In einer Sitzung der Ärzteausbildungskommission haben sich Gesundheitsministerium, Bundesländer, Sozialversicherung und Ärztekammer am Montag auf wesentliche Bedingungen für die Ausbildung zum Facharzt/Fachärztin für Allgemein- und Familienmedizin geeinigt. Die Ausbildung wird bis 2030 in mehreren Schritten von bisher drei auf fünf Jahre verlängert. Die zwei zusätzlichen Jahre werden als Lehrpraxis und überwiegend im niedergelassenen Bereich absolviert. Damit wird sichergestellt, dass die Absolvent:innen optimal auf eine Tätigkeit als Allgemeinmediziner:in vorbereitet sind. Auch in der dreijährigen Grundausbildung gibt es einige Änderungen. Die Schaffung einer Facharzt-Ausbildung ist Teil eines Maßnahmenpaketes, um den Beruf des Allgemeinmediziners bzw. der Allgemeinmedizinerin attraktiver zu gestalten. Er ist Voraussetzung für eine Änderung des Ärztegesetzes, die in den kommenden Monaten im Nationalrat eingebracht werden soll.“

Quelle:
APA-OTS-Meldung vom Gesundheitsministerium (20.9.2022)


20.09.2022