Das Bundesministerium für Justiz hat im Februar einen Erlass herausgegeben, in welchem die Änderungen der Regelungen zum Maßnahmenvollzug zusammengefasst werden. Anlass ist das Inkrafttreten des Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz. Zentrale Bestimmungen sind bereits mit 1. März 2023 in Kraft getreten. Der Erlass bietet einen guten Überblick und liefert über die Gesetzesmaterialien hinausgehende Bemerkungen.

Erlass BMJ über Änderungen durch Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz (Feb. 2023)

Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (Link)
Öst. Parlament, Gesetzeshistorie (Link)


29.03.2023