Kurz vor der Nationalratswahl im Herbst 2019 wurde das Gewaltschutzgesetz 2019 beschlossen. Es beinhaltet u.a. eine Vereinheitlichung bei den Anzeigepflichten für alle Gesundheitsberufe. Im Fokus steht dabei der Opferschutz. Die Regelung gilt seit dem 30.10.2019. Michael Halmich hat nun im Rahmen einer Stellungnahme der Fachgesellschaft ÖGERN die neuen Bestimmungen zur Anzeigeerstattung – mit Fokus auf den Rettungs- und Notarztdienst – genauer unter die Lupe genommen und eine Stellungnahme dazu verfasst. Lesen Sie rein. Viele Aspekte gelten gleichermaßen auch für alle anderen Gesundheitsberufe.
Quelle:
Öst. Gesellschaft für Ethik und Recht in der Notfall- und Katastrophenmedizin – ÖGERN (Link)
22.12.2019