Nach dem Impfschadengesetz hat eine Person Anspruch auf Entschädigung, wenn durch eine mit Verordnung des Gesundheitsministeriums empfohlenen Impfung (z.B. COVID-19) eine Gesundheitsbeeinträchtigung auftritt. Nun sind erstmals Entschädigungen nach gesundheitlichen Problemen nach der Coronavirus-Impfung bewilligt worden. Aus den insgesamt 19 Millionen Impfungen ergaben sich bisher sieben Fälle, in denen eine Zahlung nach dem Impfschadengesetz zuerkannt wurde.

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» Info vom Gesundheitsministerium zum Thema Impfschaden

Quelle:
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12.08.2022