Aufgrund der Änderung der Heimhilfe-Kompetenzen und damit einhergehend des Ausbildungsmoduls „Unterstützung bei der Basisverordnung“ wurde mit 3.1.2025 die Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Durchführung des Ausbildungsmoduls betreffend Unterstützung bei der Basisversorgung (GuK-BAV) abgeändert. Die Änderungen gelten bereits. Ausbildungsmodule, die vor diesem Zeitpunkt begonnen worden sind, können nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Im Detail sind die Ausbildungszeiten angepasst worden. Das Ausbildungsmodul „Unterstützung bei der Basisversorgung“ umfasst seither
- 118 Unterrichtseinheiten (UE) theoretische Ausbildung (davon 93 UE im Unterrichtsfach „Gesundheits- und Krankenpflege“ und 25 UE im Unterrichtsfach „Einführung in die Arzneimittellehre“), sowie
- 48 Stunden praktische Ausbildung.
Zudem wurde die Anlage 1, welche die Lehrinhalte der theoretischen Ausbildung umfasst, erneuert.
=> zu den Änderungen im Detail (BGBl)
=> zur GuK-BAV in aktueller Fassung
Quelle:
Rechtsinformationssystem des Bundes (Link)
08.01.2025